Unsere Betreuungsleistungen betreffen schwerpunktmäßig Personen mit psychischen Erkrankungen. Die Aufwendungen hierfür werden in der Regel von den örtlichen Sozialhilfeträgern, dem LVR Rheinland, dem LWV Hessen oder ähnlichen Institutionen übernommen. Grundlage hierfür ist die Erstellung eines individuellen, persönlichen Hilfe- oder Teilhabeplanes.

Erbracht werden Beratungsleistungen und Hilfen bei

  • der Bewältigung und im Umgang mit der psychischen Erkrankung
  • der Bewältigung und Aufnahme sozialer Beziehungen
  • der Bewältigung der Selbstsorge – beim Wohnen – bei den lebenspraktischen Fertigkeiten – bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • der Bewältigung der Arbeit – arbeitsähnlicher Tätigkeiten – der Ausbildung
  • der Bewältigung der Tagesgestaltung – der Freizeit – der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Koordinierungsleistungen – Kontakte zum behandelnden Arzt – den Angehörigen usw.

Für Fragen zu diesem Themenkreis stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.